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| Aufgaben der Deutschen Echtheitskommission |
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Als Farbechtheit wird die Widerstandsfähigkeit
der Farbe von Färbungen und Drucken auf Textilien gegen die Einwirkungen,
gegen die sie bei der Herstellung und im Gebrauch ausgesetzt sind, bezeichnet. Zur Bestimmung der Farbechtheit wird eine Probe des
Textilmaterials einer festgelegten Einwirkung ausgesetzt. Die Einwirkung
erfolgt auf die Probe allein, wenn die Änderung der Farbe bestimmt
werden soll. Wird auch das Anbluten bestimmt, muss die Probe mit ungefärbten
Begleitgeweben gemeinsam geprüft werden. Die Echtheitszahlen werden
unter Verwendung der 9-stufigen Graumaßstäbe ermittelt. Für die Bestimmung der Lichtechtheit steht ein 8-stufiger Blaumaßstab zur Verfügung.
Da Textilien weltweit gehandelt werden, müssen
die Prüfverfahren standardisiert werden. In Deutschland hat diese
Aufgabe die Deutsche Echtheitskommission (DEK) übernommen, die deshalb
auch mit dem NA 062-05-11 AA des Normenausschusses Materialprüfung
im DIN Deutsches Institut
für Normung e.V. identisch ist.
Die für die Bestimmung der Farbechtheit notwendigen
Hilfsmittel, wie z.B. ungefärbte Begleitgewebe, Graumaßstäbe,
blaue Lichtechtheitstypen aus Wollgewebe, Kontrollfärbungen, Seife
und Farbechtheitswaschmittel werden nach sorgfältiger Prüfung
hinsichtlich der Übereinstimmung mit den gültigen Normen im
Aufrag der DEK über den Beuth Verlag GmbH bzw. die Fa. TESTEX Prüftextilien
vertrieben.
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